1.  Anmeldung und Reservierung

Mit Eurer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen, sowie unserer Anmeldebestätigung kommt es zum verbindlichen Abschluss eines Vertrages zwischen Euch als Kunden und unserem Unternehmen Kringeltours, als Leistungserbringer.
Die Anmeldung (für Touren und Gruppen) erfolgt durch einen  vertretungsberechtigten Gruppensprecher und ist verbindlich für alle Teilnehmer. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller mit angemeldeten Personen haftet der Anmeldende. Rechtsgeschäfte durch Dritte sind ausgeschlossen.

Bei Teilnahme an Touren ohne vorherige Anmeldung werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt.

.2. Leistungen

2.1  Leistungen als Veranstalter

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem der Buchung zugrunde liegenden Reiseangebot (Flyer, Homepage),  sowie dem Inhalt des individuell erstellten Angebots. Diese Angaben sind für uns bindend. Änderungen innerhalb der Angebote, aus sachlich berechtigten, erheblichen, bzw. nicht vorhersehbaren Gründen, sowie zur Sicherheit der Teilnehmer werden  vom Veranstalter eigenmächtig durchgeführt.
Zusätzliche Leistungen, bzw. Sonderleistungen, die nicht Bestandteil unserer Ausschreibungen sind bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Ändern Nebenabreden den Umfang der vertraglichen Leistungen ab, so ist eine ausdrückliche Bestätigung durch uns nötig. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist es Dritten nicht erlaubt, abweichende Zusicherungen zu geben.

2.2 Vermittlungsleistungen

Bei Angeboten, die im Reiseangebot (Flyer, Homepage) als Vermittlungsleistungen ausgewiesen sind, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter/Anbieter.
Die jeweiligen Reiseveranstalter/ Anbieter sind von uns  für jedes Angebot mit Namen und Anschrift aufzuführen. In diesem Fall handeln wir als Vermittlungsstelle im Namen und für Rechnung des Anbieters/ Reiseveranstalters. Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen Gast und dem Anbieter der vermittelten Leistung. Diese erbringen die vermittelte Leistung eigenverantwortlich. Für die vertragsmäßige Erfüllung des vermittelten Vertrages haftet allein Ihr Vertragspartner.

2.3 Vermietung

Alle zu vermietenden Gegenstände ( Tipi´s, Kanu´s, Schlauchboote, Sup`s, Bike´s, Kletterausrüstung, Campingausrüstung, etc.) sind in einwandfreiem Zustand und entsprechend der üblichen Normen. Diese sind vom Mieter in einem ebensolchen Zustand zurückzugeben, andernfalls werden die Kosten für die Reparatur und Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.

2.3.1. Tipivermietung

Die von Euch gemieteten Tipi´s sind von bester Qualität. Euch obliegt die Sorgfaltspflicht, denn für Schäden, wie Löcher, Risse, Stangenbrüche, unverhältnismäßige Verschmutzung, fehlendes Material, sowie Schäden durch Feuer müsst Ihr als Mieter aufkommen. Werden im Nachhinein Mängel oder so genannte versteckte Mängel sichtbar, kann innerhalb von 30 Tagen Schadensersatz gefordert werden.

Der Transport, sowie das Aufstellen der Tipi´s obliegt dem Vermieter, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2.3.2. Vermietung von Kanu`s/ Schlauchbooten

Der Vermieter setzt voraus, dass jeder Mieter, bzw. Teilnehmer mit den erforderlichen Kenntnissen zur Führung eines Kanu`s vertraut ist, sowie schwimmen kann.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Schwimmwesten ( außer Kinderwesten) nicht die Eigenschaften von Rettungswesten aufweisen. Sie sind deshalb nur für Schwimmer geeignet. Für Kinder stellen wir Rettungswesten bereit. Diese sind auch für Nichtschwimmer geeignet.

Bei Radtouren werden Kenntnisse des Radfahrens, sowie die wichtigsten Verkehrsregeln vorausgesetzt.

Die Benutzung der  Boote oder Fahrräder in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts besteht vor und während der Kanu-/Schlauchboottour Alkoholverbot.

Der Mieter erklärt ferner, dass er die gemieteten Boote nicht über die zulässige Personenzahl sowie Höchstzuladung hinaus beladen und diese nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter zu Wasser lassen und benutzen wird.

Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Haftung des Kunden

Nach Übergabe des Materials haftet der Kunde ohne jegliche Einschränkung für alle Schäden, die mit dem Mietgegenstand direkt oder indirekt verursacht werden.

Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, einschließlich aller damit verbundenen Kosten. Ebenso eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind alle Ansprüche die sich aus Miet- oder Veranstaltungsausfällen ergeben.

Eingeschlossen in die Haftung des Mieters sind auch mögliche Bergungskosten durch Dritte ( z.B. Feuerwehr).

3.   Zahlung des Preises

Die in unseren Angeboten aufgeführten Preise sind Endpreise. Bei individuellen Wünschen erfolgt eine angebotsabhängige Preisgestaltung.

3.1. Zahlung bei Mehrtagestouren und längerfristiger Tipivermietung

Nach Abschluss des Vertrages ( Anmeldebestätigung) ist eine Anzahlung von 30 % des Preises zu entrichten ( bei Touren pro angemeldeten Teilnehmer). Der Restbetrag ist vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu entrichten.

3.2. Zahlung bei Kurztrips, Tagestouren und Tagesangeboten

Bei Kurztrips, Tagestouren und Tagesangeboten, wie Klettern, Kindergeburtstag, etc. ist der Preis unverzüglich nach der Veranstaltung zu entrichten.

4.  Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Ihr könnt jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung § 651i  BGB. Diesen Anspruch berechnen wir wie folgt:
Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird 50 % der Anzahlung einbehalten. Bei kurzfristigem Rücktritt ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird 100 % der Anzahlung einbehalten.
Umbuchungen bei unvorhergesehenen Ereignissen sind möglich.
Bis zum Veranstalungsbeginn ist es möglich, daß anstelle Eurer Person eine Andere an der Veranstaltung teilnimmt. Ein Widerspruchsrecht behalten wir uns jedoch vor, wenn der Dritte den Veranstaltungserfordernissen nicht genügt, oder  seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.  Rücktritt und Kündigung durch uns

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Veranstaltung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Den eingezahlten Betrag erhaltet Ihr dann in voller Höhe zurückerstattet. Bei Wunsch auf Durchführung werden Euch  Ausweichtermine vorgeschlagen. Wir behalten uns weiterhin vor, die Veranstaltung auch kurzfristiger abzusetzen, falls dies aus Gründen, die wir nicht beeinflussen können, erforderlich ist. ( z.B. Wetter)
Unbeschadet der beiderseitigen Rücktrittsmöglichkeiten vor Antritt der Veranstaltung, besteht für uns die Möglichkeit vom sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn ein Gast die Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in dem Maße  vertragswidrig verhält, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall steht der Veranstaltungspreis dem Leistungserbringer zu. Auch steht dem Leistungserbringer frei, evtl. weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

6.  Gewährleistung und Haftung

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen geregelten Gewährleistung dafür, dass die Veranstaltung nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
Wir haften als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise (Veranstaltung), der Programm- und Leistungsbeschreibung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die vertragsgemäße Erbringung der Leistung.

Sollten einzelne Veranstaltungsleistungen nicht vertragsgemäß sein, muss der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Diese Abhilfe besteht, sofern dies möglich, erforderlich und kein unverhältnismäßiger Aufwand hierfür notwendig ist, in der Beseitigung des Mangels oder in einem gleichwertigen Ersatz. Der Teilnehmer steht dafür ein, alle nötigen Schritte, die ihm zumutbar sind, zu unternehmen, um eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Der Nachweis, dass die nicht abdingbaren gesetzlichen Haftungstatbestände erfüllt sind obliegt dem Geschädigten ( Anspruchsteller). Bei Vorliegen eines Schadens ist dieser unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen hat innerhalb von 6 Monaten ab Schadensereignis zu erfolgen. Mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruchsteller mit der Geltendmachung ausgeschlossen. Während der Schadensverhandlungen ist diese Ausschlussfrist bis zur schriftlichen Ablehnung der Ansprüche durch den Veranstalter gehemmt.

Outdooraktivitäten als Bestandteil unserer Veranstaltungen (Reisen) bedürfen von den Teilnehmern mehr Eigenverantwortlichkeit und Mitwirkung. Aus diesem Grund weisen wir noch einmal darauf hin, dass nur Ihr oder Euer Arzt einschätzen kann, ob Eure Gesundheit und Kondition den Anforderungen  solchen Aktivitäten gewachsen ist.

Abgesehen von den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Dabei seid Ihr für alle Schäden, die Ihr Euch selbst zuzieht, oder Anderen zufügt verantwortlich.
Von uns wird keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen, oder sonstigen Ereignissen außerhalb und während der Veranstaltung übernommen.
Eine gesonderte Belehrung erfolgt vor Veranstaltungsbeginn. Bei Kindern haften die Eltern.
Eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung ist erforderlich.

Für Gepäcktransporte während der Veranstaltung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 Alkoholgenuss während einer Vermietung und Tour entbindet uns von jeglicher Haftung.

Für den  Verlust von Kleidung und/oder Wertsachen (z.B. Handys, Schmuck, Bargeld etc.) übernimmt der Verleiher keine Haftung. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird eine ausreichende Anzahl an wasserdichten Gepäcktonnen/Packsäcken zur Verfügung gestellt.

Rückgabe der Mietsachen

Die Rückgabe der  Boote und Ausrüstung erfolgt im sauberen Zustand. Ist dies nicht der Fall wird eine entsprechende Reinigungspauschale in Höhe von 5 Euro für das jeweilige Boot in Rechnung gestellt und ist sofort in bar zahlbar.

7.  Umweltschutz

Die Teilnehmer haben zu beachten, dass während der Kanu-/Schlauchboottour nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegstellen benutzt werden. Alle geltenden Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.

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8. Gerichtsstand

Maßgeblich ist die deutsche Rechtsprechung. Klagen gegen den Vermieter sind an dessen Firmensitz zu erheben. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, gilt für diese die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Vertragsbedingungen werden davon nicht berührt.